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   FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99   

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https://dejure.org/2002,17154
FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99 (https://dejure.org/2002,17154)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.01.2002 - 4 K 30368/99 (https://dejure.org/2002,17154)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 4 K 30368/99 (https://dejure.org/2002,17154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondervergütungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht der bei Wochenendeinsätzen zur Erledigung von Arbeitsrückständen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit vereinnahmten Honorare; Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten; Einkommensteuer 1994 bis 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht der bei Wochenendeinsätzen zur Erledigung von Arbeitsrückständen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit vereinnahmten Honorare - Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten - Einkommensteuer 1994 bis 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 7/91

    Definition von "Aufwand" (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG )

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Die in § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG enthaltene Besserstellung der Empfänger von Bezügen aus öffentlichen Kassen gegenüber anderen Steuerpflichtigen - insbesondere den Empfängern von Aufwendungsersatz seitens privater Arbeitgeber - beschränkt sich darauf, dass bei der Nachprüfung, ob die Erstattungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abdecken, nicht kleinlich verfahren und dem Empfänger ein ins einzelne gehender Nachweis nicht zugemutet werden soll (Urteile des BFH vom 09. Juli 1992 IV R 7/91, BStBl II 1993, 50 [51]; vom 09. März 1990 VI R 49/87, BFH/NV 1991, 22 [23]; vom 27. Februar 1976 VI R 97/72, BStBl II 1976, 418 [420]).
  • BFH, 09.11.1982 - VIII R 198/81

    Aufwendungen berufstätiger Eheleute für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Dies gilt auch dann, wenn sie für die Ausübung des Berufes unerlässliche Voraussetzung sind (vgl. Urteil des BFH vom 09. November 1982 VIII R 198/81, BStBl 1983 II, 297 [298]).
  • BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72

    Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Die in § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG enthaltene Besserstellung der Empfänger von Bezügen aus öffentlichen Kassen gegenüber anderen Steuerpflichtigen - insbesondere den Empfängern von Aufwendungsersatz seitens privater Arbeitgeber - beschränkt sich darauf, dass bei der Nachprüfung, ob die Erstattungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abdecken, nicht kleinlich verfahren und dem Empfänger ein ins einzelne gehender Nachweis nicht zugemutet werden soll (Urteile des BFH vom 09. Juli 1992 IV R 7/91, BStBl II 1993, 50 [51]; vom 09. März 1990 VI R 49/87, BFH/NV 1991, 22 [23]; vom 27. Februar 1976 VI R 97/72, BStBl II 1976, 418 [420]).
  • BVerfG, 26.11.1982 - 1 BvR 989/82

    Steuerpflicht der Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG durch die ständige Rechtsprechung des BFH gebilligt (Beschluss vom 26. November 1982 1 BvR 989/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 227).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 49/87

    Steuerliche Behandlung einer Zuwendung als steuerfreies Gelegenheitsgeschenk

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Die in § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG enthaltene Besserstellung der Empfänger von Bezügen aus öffentlichen Kassen gegenüber anderen Steuerpflichtigen - insbesondere den Empfängern von Aufwendungsersatz seitens privater Arbeitgeber - beschränkt sich darauf, dass bei der Nachprüfung, ob die Erstattungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abdecken, nicht kleinlich verfahren und dem Empfänger ein ins einzelne gehender Nachweis nicht zugemutet werden soll (Urteile des BFH vom 09. Juli 1992 IV R 7/91, BStBl II 1993, 50 [51]; vom 09. März 1990 VI R 49/87, BFH/NV 1991, 22 [23]; vom 27. Februar 1976 VI R 97/72, BStBl II 1976, 418 [420]).
  • FG Saarland, 24.09.1996 - 1 K 45/95

    Einkommensteuer; keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 EStG für die Entschädigung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - 4 K 30368/99
    Der BFH hat dabei in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift festgestellt, dass als Aufwand i. S. der Vorschrift nur Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen sind (Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24. September 1996 1 K 45/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 96 [97]).
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